Auftrag vs. Werkvertrag: Einfach erklärt für deine Prüfung

01 Sep. 2025 | eJournal

Wer sich auf den Fachausweis oder eine Zertifikatsprüfung vorbereitet, trifft bei rechtlich orientierten Fächern wahrscheinlich früher oder später auf zwei ähnliche, aber rechtlich klar getrennte Vertragsarten: den Auftrag und den Werkvertrag.

Doch worin unterscheiden sie sich? Und warum ist das für die Praxis und deine Prüfungsvorbereitung wichtig?

1. Der Auftrag – Leistung im Fokus

Beim Auftrag verpflichtet sich jemand, eine Dienstleistung im Interesse einer anderen Person auszuführen. Ein Beispiel: Ein Treuhänder erledigt deine Steuererklärung.

Typisch für den Auftrag ist:

  • Es gibt keine Erfolgsgarantie.

  • Der Auftrag ist jederzeit kündbar.

  • Der Auftragnehmer schuldet Sorgfalt, nicht Erfolg.

2. Der Werkvertrag – Erfolg im Fokus

Der Werkvertrag hingegen ist auf ein konkretes Ergebnis ausgerichtet. Es wird ein Werk geschuldet, also ein greifbares Resultat. Ein Beispiel: Ein Schreiner baut dir einen massgeschneiderten Tisch.

Typisch für den Werkvertrag:

  • Es besteht Erfolgspflicht.

  • Abnahme ist nötig: Der Kunde prüft das Werk.

  • Bei Mängeln gibt es sogenannte Gewährleistungspflichten.

3. So prüfst du den Unterschied

Um den Unterschied zu prüfen, kannst du dir folgende Fragen stellen:

Frage Antwort „Ja“ Antwort „Nein“
Muss ein konkretes Resultat entstehen? Werkvertrag Auftrag
Schuldet die Person nur eine Tätigkeit? Auftrag Werkvertrag
Besteht Gewährleistung? Werkvertrag Auftrag

Diese Abgrenzung ist prüfungsrelevant, z. B. in Fallstudien oder bei Single-/Multiple-Choice-Fragen. Unser Tipp: Lernkarten oder einfache Tabellen wie jene oben helfen, den Unterschied einzuprägen.

Hier nochmals die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Auftrag vs. Werkvertrag

Auftrag vs. Werkvertrag

Du willst diese und weitere rechtliche Aspekte lernen?

Du willst mehr w(W)issen? Dann informiere dich jetzt über unsere Lehrgänge.