Rückblick Online Event „Arbeitszeugnisse decodiert“

29.09.2022

«Wir bedauern, dass Herr Mustermann unseren Betrieb verlässt, und wünschen ihm für seinen weiteren Karriereweg alles Gute.» So oder ähnlich enden viele Arbeitszeugnisse, die in der Schweiz ausgestellt werden. Bedeutet das nun, dass eine solche Formulierung nichtssagend ist? Oder kann man alles, was in einem Arbeitszeugnis geschrieben steht, für bare Münze nehmen?

Diesem Thema widmete sich die Veranstaltung «Arbeitszeugnis decodiert» von eFachausweis im Rahmen der Schweizer Digitaltage. Eröffnet wurde der Event von Roland von Euw, Geschäftsführer von eFachausweis. Als Expertin führte Nicole Messi durchs Programm, Dozentin bei eFachausweis sowie selbstständige HR-Managerin mit mehr als 30 Jahren HR-Erfahrung in nationalen und internationalen Unternehmen.

Die juristische Komponente
Zu Beginn des interaktiven Online-Referats führte Messi die Teilnehmenden in die juristischen Grundlagen ein, die beim Verfassen von Zwischen- und Arbeitszeugnissen zu beachten sind. Die wesentlichen Aspekte lauten:

  • Wahrheit: Ein Zeugnis muss wahr sein, sprich die Art der Beschäftigung, die Dauer sowie die Leistung, welche eine Person erbracht hat, müssen korrekt und belegbar wiedergegeben werden.
  • Klarheit: Jedes Zeugnis muss so formuliert sein, dass alle lesenden Personen den Inhalt verstehen und auf dieselbe Art interpretieren. Zudem darf das Zeugnis nicht codiert sein – das heisst, es sollten keine zweideutigen Begriffe oder Formulierungen verwendet werden. Codierungen sind heute grundsätzlich verboten.
  • Wohlwollend: Dies steht laut Nicole Messi in einem gewissen Widerspruch zu den ersten beiden Punkten. Denn das berufliche Fortkommen der beschriebenen Person darf durch ein Zeugnis nicht behindert werden. Negatives darf nur dann ins Zeugnis aufgenommen werden, wenn es für die Stelle relevant ist. Ein Buchhalter, der hohe Geldbeträge veruntreut hat, wäre ein solcher Ausnahmefall.
  • Vollständigkeit: Das Zeugnis muss alle wichtigen Aspekte abdecken und den Lesenden ein Gesamtbild der beschriebenen Person vermitteln.
  • Individuell: Ein Zeugnis sollte keine Allgemeinplätze, sprich Standardformulierungen gebrauchen. Gerade im Zeitalter der Digitalisierung, in der Text-Generatoren Arbeitszeugnisse automatisch erzeugen, nehmen solche Standardphrasen zu.

Praxisbeispiele
Nach dieser theoretischen Einführung wurden die Teilnehmenden eingeladen, drei Beispiele von Arbeitszeugnissen zu interpretieren und bewerten. Dabei kamen spannende Diskussionen und Einsichten zustande. Ein wichtiges Learning aus diesem Praxisteil: «Nur weil ein Zeugnis etwas ungeschickt formuliert ist, darf man dies nicht zulasten der beschriebenen Person auslegen», betonte Nicole Messi. Denn gerade in KMU-Betrieben sei man oft nicht so versiert im Verfassen von solchen Dokumenten. «Ein individuelles und wohlwollendes Zeugnis, das sich etwas holprig liest, ist immer noch besser als ein geschliffenes, aber nichtssagendes 0815-Schriftstück», hielt die Expertin fest. 

Ebenfalls wurde deutlich, dass gewisse Codierungen erhalten geblieben sind und nach wie vor in Arbeitszeugnissen verwendet werden. In einem der drei Text-Beispiele wurde der Weggang einer Person nicht bedauert und ihre Arbeit nicht verdankt. «Das ist juristisch zwar unproblematisch, sendet aber eine klare negative Botschaft an die Lesenden», so Messi. Besonders interessant war die in einem anderen Zeugnis verwendete Formulierung: «Die Mitarbeiterin verlässt uns heute.» Dies deute darauf hin, dass die Arbeitgeberseite die Zusammenarbeit aufgelöst hat. «Hier handelt es sich um eine Form von Codierung, die noch immer Bestand hat.»  

Schweizer Digitaltage 2022

eFachausweis ist Partner der Schweizer Digitaltage 2022. Im Rahmen dieser Tage führen wir zwei Veranstaltungsreihen durch. Mehr dazu erfährst Du unter diesem Link.

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