Wer sich auf den Fachausweis oder eine Zertifikatsprüfung vorbereitet, trifft bei rechtlich orientierten Fächern wahrscheinlich früher oder später auf zwei ähnliche, aber rechtlich klar getrennte Vertragsarten: den Auftrag und den Werkvertrag.
Doch worin unterscheiden sie sich? Und warum ist das für die Praxis und deine Prüfungsvorbereitung wichtig?
1. Der Auftrag – Leistung im Fokus
Beim Auftrag verpflichtet sich jemand, eine Dienstleistung im Interesse einer anderen Person auszuführen. Ein Beispiel: Ein Treuhänder erledigt deine Steuererklärung.
Typisch für den Auftrag ist:
-
Es gibt keine Erfolgsgarantie.
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Der Auftrag ist jederzeit kündbar.
-
Der Auftragnehmer schuldet Sorgfalt, nicht Erfolg.
2. Der Werkvertrag – Erfolg im Fokus
Der Werkvertrag hingegen ist auf ein konkretes Ergebnis ausgerichtet. Es wird ein Werk geschuldet, also ein greifbares Resultat. Ein Beispiel: Ein Schreiner baut dir einen massgeschneiderten Tisch.
Typisch für den Werkvertrag:
-
Es besteht Erfolgspflicht.
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Abnahme ist nötig: Der Kunde prüft das Werk.
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Bei Mängeln gibt es sogenannte Gewährleistungspflichten.
3. So prüfst du den Unterschied
Um den Unterschied zu prüfen, kannst du dir folgende Fragen stellen:
| Frage | Antwort «Ja» | Antwort «Nein» |
|---|---|---|
| Muss ein konkretes Resultat entstehen? | Werkvertrag | Auftrag |
| Schuldet die Person nur eine Tätigkeit? | Auftrag | Werkvertrag |
| Besteht Gewährleistung? | Werkvertrag | Auftrag |
Diese Abgrenzung ist prüfungsrelevant, z. B. in Fallstudien oder bei Single-/Multiple-Choice-Fragen. Unser Tipp: Lernkarten oder einfache Tabellen wie jene oben helfen, den Unterschied einzuprägen.
Hier nochmals die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
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