Papier geht 2026 in den Ruhestand

5. Januar 2026
Das EO-Anmeldungsverfahren wird digital. Was sich ändert, was gleich bleibt und warum das prüfungsrelevant sein kann.

eFachausweis

Redaktion

Wer Formulare liebt, bekommt 2026 weniger davon. Bis heute werden EO-Anmeldungen auf Papier ausgefüllt. Ab diesem Jahr ist damit Schluss: EO-Anmeldungen für Dienstleistende (Armee, Zivildienst, Zivilschutz sowie „Jugend und Sport“) werden digital eingereicht und die Papieranmeldung wird abgeschafft.

Das ist eine kleine Änderung mit grosser Wirkung: weniger Papier und ein Prozess, der ins Jahr 2026 passt.

Was ändert sich konkret?

Ab Einführung im Verlauf von 2026 gilt neu das folgende Verfahren:

  • Dienstleistende reichen die EO-Anmeldung digital ein.
  • Die heutige EO-Anmeldung auf Papier entfällt.
  • Es gibt ein EO-Portal, das durch die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) aufgebaut und betrieben wird.

Wichtig: Die Änderung betrifft nur EO-Taggelder für Dienstleistende. Andere Leistungen der Erwerbsersatzordnung (z. B. Mutterschaftsentschädigung, Entschädigung des andern Elternteils etc.) sind nicht betroffen.

Was bedeutet das für die Praxis?

Für Dienstleistende bedeutet diese Änderung:

  • weniger Papier (und weniger „wo habe ich das Formular hingelegt?“)
  • weniger Doppelerfassung (mehr prüfen, weniger tippen)
  • klarer Ablauf mit digitaler Benachrichtigung

Für Arbeitgebende ändert sich unter anderem dies:

  • Der Prozess bleibt fachlich derselbe (EO bleibt EO), aber die Kommunikation und Datenerhebung läuft über den neuen digitalen Ablauf.
  • In der Praxis dürfte wichtig werden:
    • Wer ist intern zuständig für EO-Rückmeldungen?
    • Wie schnell liefern wir Daten an die Ausgleichskasse?
    • Wie stellen wir sicher, dass Angaben korrekt sind (Lohn, Anstellungsgrad etc.)?

Warum ist das prüfungsrelevant?

Weil Prüfungen im Bereich Sozialversicherung / HR / Payroll gerne dort ansetzen, wo sich Abläufe ändern:

  • Welche Stelle meldet was?
  • Welche Rolle spielt die Ausgleichskasse?
  • Welche Daten liefert der Arbeitgeber?
  • Was ist betroffen – und was nicht?

Genau diese Unterscheidungen sind typisch für Transferfragen und Fragen zu Aktualitäten 2026.

Wo erfahre ich mehr?

Die Details (inkl. FAQ und Infos für Dienstleistende und Arbeitgebende) findest du bei der Informationsstelle AHV/IV: Digitales EO-Anmeldungsverfahren ab 2026 (AHV/IV)

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